AGB
Unsere AGB
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a) Die Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche
Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen
Handlungen der n&n Fitness Company GmbH und Marko Neugebauer Fitness Number 1 – nachfolgend
bezeichnet als Fitness Number 1 – mit ihren Mitgliedern. Von diesen Bedingungen
abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung.
b) Fitness Number 1 ist jederzeit zur Änderung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen mit
Wirkung für die Zukunft berechtigt. Änderungen werden wirksam, wenn Fitness Number 1
das Mitglied auf die Änderung hinweist oder ihm die geänderte Fassung zur Verfügung stellt
und das Mitglied nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen widerspricht.
Eine Fassung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen hängt in jedem Studio der Fitness
Number 1, für jeden Kunden zur Einsicht, aus.
c) Vertragsbestandteil ist die im Studio aushängende aktuelle Fassung der Hausordnung des
Studios.
2. Mitgliedschaft
a) Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch die Annahme des Antrages auf Mitgliedschaft
durch Fitness Number 1 zustande. Die Annahme gilt mit Wirkung ab Antragsstellung als
erfolgt, wenn Fitness Number 1 nicht binnen einer Frist von zwei Wochen ab Datum der
Antragsstellung schriftlich gegenüber dem Mitglied die Annahme ablehnt.
b) Sofern dem Antrag stellenden Mitglied während dieser Zeit ein, gegen eine Gebühr von
25,-€, Armband/Zugangschipausgestellt wird und ihm der Zutritt zum Studio gestattet wird,
begründet dies im Falle der Ablehnung seines Antrages keinen Rechtsanspruch auf Abschluss
eines Vertrages oder eines weiteren Trainings. Bei Beendigung der Mitgliedschaft verbleibt
das Armband beim Käufer
c) Die Mitgliedschaft ist frühestens zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit mit einer Frist von
1 Monat kündbar. Es besteht kein Rücktrittsrecht! Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Erfolgt keine frist- und formgerechte Kündigung, verlängert sich die Club-MG/TB sowie das
GA auf unbestimmte Zeit. Nach der Erstlaufzeit des Vertrages erhöht sich der Monatliche
Beitrag um 10,-€. Im Übrigen gelten für sonstige Vertragsbeendigungen die gesetzlichen
Bestimmungen.
d) Bei Vertragsabschluss wird eine Servicepauschale von 69,90 € fällig. Die Servicepauschale
wird jährlich erhoben. Der Kunde erhält ein Mitgliederarmband. Dieses berechtigt das
Mitglied, alle Studios von Fitness Number 1 zu nutzen. Das Ausstellen eine
Ersatzbandes/Zugangschip bei Verlust/Beschädigung kostet 25,-€.
e) Das Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes
und der Ordnung und Sicherheit nötig ist, Weisungen zu erteilen. Den Weisungen ist Folge zu
leisten. Mitglieder haben zu den Öffnungszeiten Zugang zu den Einrichtungen mittels
Mitgliederarmband.
f) Das Mitglied verpflichtet sich, das Mitgliederarmband nur höchstpersönlich zu verwenden
und dieses Dritten nicht zu überlassen. Das Mitglied haftet gegenüber Fitness Number 1 für
Schäden auf Grund Missbrauchs des Mitgliederarmbandes, soweit das Mitglied den
(Stand 01.12.2013)
Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Jeder Verlust des Mitgliederarmbandes
ist sofort zu melden.
g) Für jeden Fall eines Verstoßes hiergegen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines
pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 250,00 €. Die Geltendmachung eines über
diesen Betrag hinausgehenden Schadens bleibt Fitness Number 1 vorbehalten. Weist das
Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied
lediglich den nachgewiesenen Betrag.
h) Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet.
i) Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nicht gestattet.
j) Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen
und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, die die
körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in die Einrichtungen
mitzubringen. In gleicher Weise streng verboten ist es, solche Mittel entgeltlich oder
unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen
zugänglich zu machen. Fitness Number 1 ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrags
berechtigt und kann Strafanzeige erstatten, falls das Mitglied hiergegen schuldhaft verstoßen
sollte. Fitness Number 1 behält sich für diesen Fall die Geltendmachung von Schadensersatz
vor.
k)Das Mitglied bestätigt bei Abschluss einer Mitgliedschaft, dass es sportgesund ist. Dass
Training erfolgt somit auf eigenes Risiko. Im Zweifelsfall hat das Mitglied zuvor einen Arzt
zu konsultieren. Nachträglich vorgelegte Sportuntauglichkeitsbescheinigungen entbinden
nicht von der Beitragspflicht und dem Vertragsgegenstand. Das Mitglied hat die Pflicht,
selbstständig für eine Absicherung gegen Sportverletzungen durch seine Krankenkasse zu
sorgen.
3. Zahlung des Mitgliedsbeitrages
a) Die monatlichen Beiträge werden jeweils zum 1. oder 15. eines jeden Kalendermonats
fällig. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich über das SEPA Lastschriftverfahren.
b) Monatliche Zahlungen per Dauerauftrag, bar oder Überweisung sind nicht möglich.
c) Bei Entzug der Einzugsermächtigung während der Vertragslaufzeit wird der gesamte
Jahresbeitrag sofort fällig und im Voraus letztmalig per Lastschrift abgebucht. Gleichzeitig
endet die Mitgliedschaft zum Ende der Vertragslaufzeit.
d) Kann ein Beitrag, auf Grund fehlender Kontodeckung zum Zeitpunkt der Buchung, nicht
abgebucht werden, wodurch eine Rücklastschrift verursacht wird, so fällt für das Mitglied für
jeden Vorgang eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 10,00 € sowie eine Mahngebühr in
Höhe von 5,50 € an.
e) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages, der mindestens zwei
Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist Fitness Number 1 berechtigt, den Vertrag
fristgerecht zum Vertragsende oder aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Im Falle einer
fristgerechten Kündigung behält der Kunde das Recht, die Studioanlagen bis zum Ende seiner
Mitgliedschaftslaufzeit voll zu nutzen, gleichzeitig werden die in Verzug befindlichen
Beiträge und Gebühren sowie die restlichen Beiträge der Mitgliedschaftslaufzeit sofort fällig.
(Stand 01.12.2013)
Bei einer fristlosen Kündigung schuldet das Mitglied lediglich die in Verzug befindlichen
Beiträge, gleichzeitig erlischt für den Kunden das Recht die Studioanlagen zu nutzen. Fitness
Number 1 ist in jedem Fall berechtigt, Schadenersatz nach Maßgaben der gesetzlichen
Bestimmungen zu verlangen.
f) Vertragsänderungen (Kontoänderungen, Adressänderungen, Vertragsübernahmen, etc.) sind
möglich, diese müssen jedoch spätestens bis zum 20. des aktuellen Monats im jeweiligen
Studio schriftlich eingereicht werden, damit diese dann zum 1. oder 15. des nächsten Monats
vollzogen werden können.
Erfolgt eine Vertragsänderung nach dem 20. des aktuellen Monats so wird diese erst zum
Ende des nächsten Monats wirksam. Bei einem Beitragswechsel beginnt eine neue
Vertragslaufzeit von mind. 12 Monaten. Gleichzeitig ist die Servicepauschale in Höhe von
39,90 € für den Beitragswechsel zu Beginn der neuen Laufzeit von mind. 12 Monaten zu
entrichten.
Für Vertragsänderungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 10,00 erhoben.
g) Die Benutzung der Duschen ist im Monatsbeitrag enthalten.
4. Anpassung des Mitgliedsbeitrages
a) Fitness Number 1 ist berechtigt, den Monatsbeitrag und die Servicepauschale zu erhöhen,
wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht. Die Preiserhöhung wird ab dem folgenden
Monatsersten wirksam.
b) Fitness Number 1 ist berechtigt, den monatlichen Grundbetrag nach Ablauf von 12
Monaten jährlich um 1,-€ zu erhöhen. Dies dient der Inflationsbereinigung und demzufolge
der wirtschaftlichen Grundsicherung aller Leistungen von Fitness Number 1. Die
Tarifanpassung erfolgt stillschweigend.
5. Ruhen der Mitgliedschaft und Beitragsbefreiung
a) Ruhezeiten innerhalb der Mitgliedschaftslaufzeit sind nicht möglich. Ist das Mitglied
jedoch auf Grund einer Erkrankung, die länger als 4 Wochen dauert und durch ein ärztliches
Attest bestätigt ist oder Schwangerschaft verhindert, die Trainingseinrichtungen zu nutzen, ist
dies mittels einer Bescheinigung innerhalb von 14 Tagen zu belegen. Der Nachweis muss
jedoch spätestens bis zum 20. des aktuellen Monats im jeweiligen Studio schriftlich
eingereicht werden, damit die Pausenzeit dann zum 1. des nächsten Monats vollzogen werden
kann. Erfolgt der Nachweis erst nach dem 20. des aktuellen Monats so wird die Pausenzeit
erst zum Ende des nächsten Monats wirksam. Für den Zeitraum der Pause ruht der monatliche
Beitrag. Die Pausenzeit gilt nicht für die jährliche Servicepauschale. Gleichzeitig verlängert
sich die Mitgliedschaftslaufzeit stillschweigend um den Zeitraum der Pausenzeit. Die
Ruhezeit darf höchstens sechs Monate betragen und ist nur für volle Kalendermonate gültig.
b) Es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,00 € erhoben.
6. Haftung
a) Für von Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und
Wertgegenstände, übernimmt Fitness Number 1 keine Haftung. Das Mitbringen solcher
Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Bereitstellung von Spinden begründet keine
Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des
jeweiligen Trainings zu nutzen. Fitness Number 1 ist berechtigt, missbräuchlich verwendete
Schränke kostenpflichtig öffnen zu lassen.
(Stand 01.12.2013)
b) Fitness Number schließt jegliche Haftung für Schäden des Mitglieds aus. Dies gilt
insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung
für Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten sowie für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von
Fitness Number 1 oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Fitness Number 1 beruhen sowie eine
Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Fitness
Number 1 oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Fitness Number 1 beruhen.
7. Datenschutz
a) Fitness Number 1 erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds
(einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies
der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten
erforderlich ist. Beim Betreten des Fitnessstudios erfasst Fitness Number 1 Datum, Uhrzeit
und Mitgliedsnummer des Mitglieds und speichert diese Daten. In anonymisierter Form
werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet.
b) Fitness Number 1 überwacht seine Fitnessstudios teilweise mit Videokameras und
speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur
Sicherheit seiner Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der
Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar
gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden
eingehalten.
8. Sonstiges
a) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so lässt dies die
Wirksamkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen unberührt.
b) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.